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Betreff: Völkerrechtswidrige Festsetzung: Schutz österreichischer Teilnehmer:innen der Global Sumud Flotilla gefordert

Sehr geehrte Damen und Herren,ich wende mich mit der dringenden Bitte an Sie, die folgende Angelegenheit zur Kenntnis zu nehmen, mit entsprechender Dringlichkeit zu handeln oder die Informationen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.Die Global Sumud Flotilla, die sich derzeit auf dem Weg nach Gaza befindet, verfolgt im Rahmen einer gewaltfreien zivilen Mission das Ziel, humanitäre Hilfsgüter zu überbringen. Die Mitglieder der österreichischen Delegation sind: Julian Schütter, Marie-Sophie Hehle, Erol Büyük, Ashraf Abdelrahman.
Berichten zufolge wurden die Besatzungen der beteiligten Schiffe in der Nacht vom 01.10.2025 auf den 02.10.2025 in internationalen Gewässern von israelischen Behörden gewaltsam gestoppt und festgesetzt. Diese Maßnahme stellt eine Verletzung des Völkerrechts dar.
Die Republik Österreich trägt nach der Bundesverfassung sowie aufgrund der im Verfassungsrang stehenden Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Pflicht, das Recht auf Leben (Art. 2 EMRK), Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK) sowie körperliche Unversehrtheit ihrer Bürger:innen zu gewährleisten. § 3 Abs. 2 Konsulargesetz verpflichtet die österreichischen Auslandsvertretungen, Staatsbürger:innen in Notlagen – insbesondere bei Angriffen auf Leib und Leben – unverzüglich Hilfe und Schutz zu gewähren. Daraus folgt eine umfassende staatliche Schutzpflicht, die auch im Ausland gilt.Darüber hinaus ist Österreich als Mitglied der Europäischen Union und der Vereinten Nationen sowie als Vertragsstaat zahlreicher menschenrechtlicher Abkommen verpflichtet, für die Achtung des Völkerrechts einzutreten. Art. 9 B-VG bindet Österreich an das allgemeine Völkerrecht und an die von Österreich ratifizierten völkerrechtlichen Verträge. Nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen umfassen die konsularischen Aufgaben auch die Hilfeleistung an Staatsangehörige (Art. 5) und haben Staatsbürger:innen das Recht auf konsularische Unterstützung und freien Kontakt zu ihren Behörden im Falle von Festnahme oder Inhaftierung (Art. 36 Abs 1). Ferner stellt Art. 6 Abs 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte das Recht auf Leben unter den Schutz der Vertragsstaaten.Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die geschilderten Angriffe in internationalen Gewässern ereigneten. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) verpflichtet die Vertragsstaaten, die Freiheit der Hohen See (Art. 87) zu gewährleisten, deren ausschließliche Nutzung zu friedlichen Zwecken sicherzustellen (Art. 88) und jede unrechtmäßige Gewaltanwendung gegen Schiffe auf Hoher See zu unterlassen. Ein militärischer Angriff auf österreichische Staatsangehörige in diesem Kontext stellt daher einen klaren Verstoß gegen geltendes Völkerrecht dar und verpflichtet die Bundesregierung, unverzüglich Schutzmaßnahmen einzuleiten.Wir fordern Sie daher mit Nachdruck auf, unverzüglich alle erforderlichen politischen, diplomatischen und sicherheitsrelevanten Schritte einzuleiten, um den Schutz der österreichischen Teilnehmer:innen zu gewährleisten und eine weitere Gefährdung abzuwenden. Dabei erwarten wir, dass die Bundesregierung ihrer Verantwortung auch in internationalen Gremien gerecht wird und entschieden gegen diese völkerrechtswidrigen Angriffe auftritt.
Zugleich ersuchen wir das Bundeskanzleramt um eine sofortige Kontaktaufnahme mit den Angehörigen, um sie über eingeleitete Maßnahmen zu informieren und sie in den Prozess der Krisenbewältigung einzubeziehen. Angesichts der Dringlichkeit der Lage ist eine sofortige Rückmeldung unerlässlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]